Seit dem 1. Mai 2014 gilt ein neues System für den Punkteabbau. Das frühere Verkehrszentralregister wurde durch das Fahreignungsregister ersetzt, und auch das alte Mehrfachtäter-Punktesystem wurde durch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem abgelöst. In diesem Zuge ist außerdem das frühere Aufbauseminar zum Punkteabbau (ASP) entfallen und durch das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt worden. Wer heute Punkte abbauen möchte, kann daher nur noch am Fahreignungsseminar teilnehmen.
Wenn du maximal 5 Punkte im Fahreignungsregister hast, kannst du durch die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten ist eine Teilnahme zwar weiterhin möglich, ein Punkteabbau ist dann jedoch nicht mehr vorgesehen. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine kostenlose Auskunft über deinen Punktestand kannst du jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern.
Hinweisstufe: Bei einem Punktestand bis zu drei Punkten erhältst du noch keine offizielle Mitteilung der Behörde. Du hast jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und dadurch einen Punkt abzubauen.
Ermahnungsstufe: In diesem Bereich informiert dich die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich über deinen Punktestand. Gleichzeitig wirst du auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine freiwillige Seminarteilnahme einen Punkt zu reduzieren.
Verwarnungsstufe: Nun erfolgt eine förmliche Verwarnung. Eine Teilnahme am Fahreignungsseminar ist weiterhin möglich, allerdings ohne die Option, weitere Punkte abzubauen.
Entzugsstufe: Sobald acht Punkte erreicht sind, giltst du als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Das Seminar dauert mindestens 3 Wochen und 1 Tag. Hintergrund ist, dass zwischen den beiden Modulen der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme mindestens 1 Woche liegen muss. Zwischen den Sitzungen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme sind mindestens 3 Wochen vorgeschrieben. Wer es eilig hat, sollte mit der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme beginnen, um Zeit zu sparen.
Wenn du 5 oder weniger Punkte hast, ist es sinnvoll, frühzeitig ein Fahreignungsseminar zu besuchen, um die Möglichkeit zum Punkteabbau zu nutzen – besonders dann, wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist. Bei 6 oder mehr Punkten ist ein Punkteabbau nicht mehr möglich.
Mit 2 Punkten ist das nicht möglich. Nimmst du jedoch an einem Fahreignungsseminar teil und baust einen Punkt ab, kannst du mit nur einem Punkt problemlos als Begleitperson beim BF17 fungieren.
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt bei uns 500,00 €. Darin enthalten sind die verkehrspädagogische Teilmaßnahme sowie sämtliche Schulungsunterlagen. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird separat berechnet und ist direkt beim jeweiligen Verkehrspsychologen zu bezahlen.
Nach Abschluss des Seminars musst du deine Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird dir trotz Seminarteilnahme kein Punkt abgezogen.
Nein, der Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist nur einmal alle fünf Jahre möglich.
Ja, du kannst freiwillig teilnehmen, jedoch ist ein Punkteabbau ab 6 Punkten nicht mehr möglich. Die Teilnahme hilft dir dennoch dabei, dein Fahrverhalten zu reflektieren und zukünftige Verstöße zu vermeiden.
| Donnerstag | 12:00 – 17:00 |
| Andere Tage | nach Vereinbarung |
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